ProstSchG für Gäste

ProstSchG für Gäste

Was bedeutet das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) für Dich als Gast?

Das Prostituiertenschutzgesetz tritt ab dem 01.Juli 2017 in Kraft. Auch Kunden von Prostituierten sind von den neuen Regelungen des ProstSchG ab dem 01.07.2017 betroffen.
Daher ist es auch für Dich als Gast wichtig, über die neuen Regelungen des ProstSchG informiert zu sein.

Kunden von Prostituierten haben mit Einführung des neuen ProstSchG folgende Verpflichtungen:

Kondompflicht

Es gilt die Verpflichtung zur Verwendung eines Kondoms u.a.:

– bei vaginalen Geschlechtsverkehr
– bei analem Geschlechtsverkehr
– bei oralem Geschlechtsverkehr

Impliziert ist die Anwendung des Kondoms am Geschlechtsteil des Mannes.

Erkennbare Fremdbestimmung

Es ist darauf zu achten, dass:

– keine Zwangslage besteht
– keine wirtschaftliche Abhängigkeit vorliegt
– keine Ausnutzung/Ausbeutung durch Dritte erfolgt
– die Person volljährig ist
– Prostituierte selbstbestimmt sind
– notwendige Voraussetzungen zur Ausübung der Prostitution vorliegen

Besondere Vorsicht ist gegeben, wenn der verdacht besteht, dass die Prostituierte fremdbestimmt sein könnte.
Personen die Dienste von Prostituierten in Anspruch nehmen, bei denen ein Zwang und/oder eine Fremdbestimmung zu erkennest oder Hinweise erkennbar sind, müssen mit Strafen rechnen.

Das Prostituiertenschutzgesetz soll dem Schutz von Prostituierten dienen und das Prostitutionsgewerbe regulieren. Seit über 10 Jahren ist Prostitution in Deutschland legal. Jedoch sah die Bundesregierung Handlungsbedarf das seit 2002 bestehende Prostitutionsgesetz zu reformieren. Mit der Reformierung ergeben sich zahlreiche Änderungen für:

– Gäste
– Prostituierte
– Prostitutionsgewerbetreibende

Bei Verstößen gegen das ProstSchG fordert das Justizministerium empfindliche Geldstrafen, sowie Haftstrafen bis zu 5 Jahren.

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